Berufliche Vorsorge 2018 - hudelist.ch
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Neuigkeiten
Der Mindestzinssatz bleibt bei 1 Prozent. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom
1. November 2017, auf eine Überprüfung verzichtet und belässt den Satz. Er folgt
damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Rendite
der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Aufgrund der Entwicklung ist eine weitere Senkung des Mindestzinssatzes nicht angebracht.
Kürzer Rückblick dazu:
An der Bundesratssitzung vom 26. Oktober 2016 hat der Bundesrat entschieden, den
Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1,25 Prozent
auf den 1. Januar 2017 auf 1 Prozent zu senken.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Medienmitteilung vom 01.01.2017
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Eintrag vom 06.12.2017
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