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Die Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und finden in der Regel
alle zwei Jahre statt. Die AHV/IV-Renten wurden letztmals am 1. Januar 2015 erhöht.
Da die negative Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die schwache Lohn-
entwicklung ergeben aktuell einen Mischindex, der keine Anpassung der AHV/IV-Renten rechtfertigt.
Mindestjahreslohn | CHF | 21'150 |
Koordinationsabzug | CHF | 24'675 |
Obere Limite des Jahreslohnes | CHF | 84'600 |
Maximaler koordinierter Lohn | CHF | 59'925 |
Minimaler koordinierter Lohn | CHF | 3'525 |
Säule 3a mit zweiter Säule | CHF | 6'768 |
Säule 3a ohne zweite Säule | CHF | 33'840 |
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Medienmitteilung vom 06.07.2016
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Die Grenzbeträge für das Jahr 2017 sind unter dem Register "Links" BSV-Meldungen
auf dieser Homepage ersichtlich.
Eintrag vom 28.10.2016