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Höhere AHV-Beträge ab 1. Januar 2020

Neuigkeiten
Durch die Annahme der STAF tritt die vom Bundesrat beschlossene
Erhöhung der 1. Säule in Kraft.

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8.7 Prozent.

Sozialversicherungs-
zweig

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Total

AHV

4.35%

4.35%         

8.70%

IV

0.70%

0.70%

1.40%

EO

0.225%

0.225%

0.45%

Von der Erhöhung der AHV-Beiträge sind auch Selbständig-

erwerbende und Nichterwerbstätige betroffen. Die Beitrags-

tabellen für das Jahr 2020 liegen nun vor.


Beitragstabelle        


Quelle: Sozialversicherungszentrum Thurgau
Eintrag vom 09.10.2019

Aktualisiert am 06.12.2019

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