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Höhere AHV-Beträge ab 1. Januar 2021

Neuigkeiten
Durch die Annahme des Vaterschaftsurlaub in der Volksabstimmung
vom 27.09.2020 tritt die weitere Erhöhung der 1. Säule in Kraft

Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0.45 auf 0.50

Sozialversicherungs-
zweig

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Total

AHV

4.35%

4.35%         

8.70%

IV

0.70%

0.70%

1.40%

EO

0.25%

0.25%

0.50%

Von der Erhöhung der AHV-Beiträge sind auch Selbständig-

erwerbende und Nichterwerbstätige betroffen. Die Beitrags-

tabellen für das Jahr 2021 liegen nun vor.


Beitragstabelle        



Rückblick: Auf Anfangs 2020 ist durch die Annahme des STAF
tratt die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der 1. Säule in Kraft.

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8.7 Prozent.


Quelle: Sozialversicherungszentrum Thurgau
Eintrag vom 31.12.2020

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