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Revidiertes Mehrwertsteuergesetz

Neuigkeiten
Die 2011 eingeführte Erhöhung der MWST-Sätze zwecks IV-Zusatzfinanzierung
läuft per Ende 2017 aus und am 1. Januar 2018 tritt die vom Parlament beschlossene
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft.

Es wurde viel berichtet in den Zeitungen zur Teilrevision der MWST, welche am
1. Januar 2018 in Kraft tritt. So ist die Satz-Entwicklung eng mit der Abstimmung
zur Altersreform 2020 verbunden - dies ersehen Sie aus der Tabelle der Mitteilung.
Ob die MWST-Sätze je nach Abstimmungs-Ausgang sinken, wird sich zeigen.
Bei sinkeden MWST-Sätzen werden für MWST-Pflichtige Unternehmen Anpassungen
im EDV-Bereich anfallen - wie sich das im Voraus auf bezahlte mehrjährige Verträge
auswirkt wird dann von der MWST vorgegeben.

Die letzte Umstellungen, damals die MWST-Erhöhung, erfolgte auf den 1. Januar 2011.
Auch dort wurde ein MWST-Abrechnungsformular mit den vorhergehnden Sätzen bis zum
und der neuen Sätz ab dem herausgegeben und die entsprechende Wegleitung.
Die Unternehmungen waren gefordert und mussten demenstprechend Anpassungen vornehmen.

Aus heutigem Stand bleiben
die aktuellen Sätze von
      - Normalsatz 8%
      - Reduzierter Satz 2.5%
      - Sondersatz 3.8%
per 01.01.2018 bestehen.


Die neusten Erkenntnisse zur Entwicklung der MWST-Sätze werden auf
der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgeschalten.

Anmerkung: Vor der MWST wurde die WUST angewendet. Die WUST,
Warenumsatzsteuer, wurde am 29.07.1941 eingeführt und als Einphasensteuer
(es konnte keine Vorsteuer abgezogen werden) auf die Lieferung von Waren erhoben,
aber nicht auf Dienstleistungen.


Eintrag vom 10.07.2017
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