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Steuererklärung 2016

Neuigkeiten
Das Steuerkarussell beginnt sich von neuem zu drehen.
Runde 2016 ist vorbei und es dreht/trabt bereits weiter
auf der Runde 2017, welche auf neue steuerliche Aus-
sichten blicken lässt.

Zuvor werden wir aber, mit der den erhaltenen Steuer-
Formularen 2016, einen Blick zurück werfen. Die Unter-
lagen dazu haben Sie in der Zwischenzeit erhalten.

Diejenigen welche zu den Stockwerkeigentümern gehören,
müssen allerdings noch auf die Aechnung der Verwaltung
abwarten - da ist eine Fristverlängerung einzureichen.

E-Banking-Nutzer konnten bereits unter Ihrer Bank, die Zins- und Saldoausweise
für das Jahr 2016 downloaden - somit haben Sie diesen Punkt schon abgehakt.
In der Zwischenzeit haben die Liegenschaftenbesitzer unter Ihnen die Liegen-
schaftensteuer 2017 erhalten. Diese wird für die Steuererklärung 2016 verwendet.
Ja Sie haben richtig gelesen. Wohl ein wenig verwirrend, aber die Steuerverwaltung
ist da sehr dienstleistungsorientiert und weist Sie vorsorglich darauf hin.

Dazu habe ich Ihnen diesen Beleg vom Vorjahr hinzugefügt (Siehe die gelbe Markierung).
Verändert hat sich durch die FABI das Berufsauslagen-Formular 2016, einiges
detaillierter und die Fahrkosten sind zudem begrenzt abzugsfähig. Beim Bund
beträgt der Abzug CHF 3'000.00 und bei dem Kanton Thurgau beträgt der Höchst-
Abzug CHF 6'000.00

Was Sie beim erstmaligen Treffen bereithalten sollten erfahren Sie unter
dem Register "Dienstleistungen" unter Privatpersonen beim Thema Steuern

Weiteres habe ich für Sie und meine Kunden etwas Neues bereit, damit Sie
entspannt in die nächste Runde blicken können - lassen Sie sich überraschen.
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