Vor der Pension und bei Arbeitslosigkeit
Dienstleistungen > Privatpersonen > Säule 3a
Arbeitslos
Arbeitssuchende mit ALV Taggeldanspruch können
weiterhin in die Säule 3a einzahlen.
Ausgesteuerte Arbeitssuchende können hingegen
nicht mehr in die gebundene Vorsorge einzahlen.

IV-Bezüger
Ja, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbs-
einkommen bei Resterwerbsfähigkeit erzielen.
Vor der Pension
Können Sie den vollen Betrag bis zum letzten
Arbeitstag einzahlen.
Wenn Sie über das ordentliche Pensionalter
tätig sind und AHV-Beiträge abliefern, können
während maximal 5 Jahre noch einzahlen.


Eintrag vom 21.09.2018
Quelle: Bei den Bilder handelt es sich um Agenturbilder